llgemeine Vertragsbedingungen zum Kaufvertrag

1. Lieferung

Der Versand geht zu Lasten und Gefahr des Käufers. Allfällige Verluste oder Beschädigungen hat sich der Empfänger vor Annahme der Ware vom betreffenden Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Diesbezügliche Ansprüche sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages sind ausgeschlossen.

2. Lieferfrist

2.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei der Bestellung zu erbringende Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.
Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer bereit steht.
Andere schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
2.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn:
a) dem Verkäufer die Angaben, die er für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie nachträglich abgeändert werden und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird.
b) der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
c) Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen.
2.3 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.

3. Obhutspflicht

Bei einem Tauschgeschäft sind allfällige Kosten bezüglich Reparaturen, Wartung und Unterhalt bis zur Besitzübertragung vom Käufer zu übernehmen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten, besteht z.G. des Verkäufers ein Eigentumsvorbehalt gem. Art. 715 Abs. 1 ZGB.
4.2 Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, z.L. des Käufers diesen Vorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
4.3 Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern, verpfänden oder ausleihen.
4.4 Die Vermietung ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers zulässig.

5. Rücktritt

5.1 Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann der Verkäufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 7 Tagen unter Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts vom Vertrag
zurücktreten und einen angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Kaufgegenstandes in Rechnung stellen.
5.2 Tritt der Käufer nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurück, kann der Verkäufer eine Entschädigung von 15% der Bruttoverkaufssumme gegenüber dem Käufer geltend machen.

6. Kaufpreis

Der Kaufpreis versteht sich als Nettopreis (ohne MWST) ab Verkäufer in frei verfügbaren Schweizer Franken und ohne irgendwelche Abzüge. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

7.0 Zahlungsbedingungen

7.1. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
7.2. Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden, so hat er für die Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten.
7.3. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist ein Verzugszins von mindestens 9% jährlich zu entrichten, gerechnet vom Verfalltag an.
7.4. Wenn eine E-Mail-Adresse vorhanden ist, werden die Rechnungen dem Auftraggeber in PDF-Form per E-Mail zugeschickt. Ist keine E-Mail-Adresse vorhanden, werden die Rechnungen per Post an den Auftraggeber gesendet.

Rechnungen sind innert zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.
Das Fälligkeitsdatum ist auf jeder Rechnung ersichtlich.
Die Zahlungserinnerung ist kostenlos. Bei der 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 fällig. Bei der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 fällig. Weitere Kosten für die Eintreibung der Forderung werden vollumfänglich dem Käufer verrechnet.

8. Garantie

8.1. Der Verkäufer gewährt für neue Landmaschinen, Traktoren, motorisierte Landmaschinen grundsätzlich eine Garantie von 12 Monaten. Diese erstreckt sich auf die kostenlose Behebung von nachweisbar auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführende Mängel. Der Verkäufer übernimmt die Garantie der schadhaften Teile. Ausbau, Einbau, Reisespesen sowie Arbeitslöhne gehen zu Lasten des Käufers. Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer nicht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, etc.
8.2. Für Neuware gilt, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarungen bestehen, ein Garantieanspruch von einem Jahr.
8.3. Für Occasion- und Demonstrationsware wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, kein Anspruch auf Garantie gewährt.
8.4. In jedem Falle bleiben die Garantiebestimmungen des Herstellers massgebend.

9. Verzicht auf Verrechnung

Der Käufer verzichtet gem. Art. 126 OR darauf, gegen die Forderung des Verkäufers allfällige Gegenforderungen wie Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw. verrechnungsweise geltend zu machen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Urheberrecht: Schweizerische Metall-Union, Seestrasse 105, 8027 Zürich

Leih- und Mietvertrag für Maschinen und Anbaugeräte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die Mietsache bleibt während der ganzen Mietdauer uneingeschränktes und unverkäufliches Eigentum des Vermieters / Lieferanten.
  2. Die Mietsache darf nicht ins Ausland überführt werden.
  3. Die Überlassung des Mietobjektes an weitere, als in diesem Mietvertrag festgehaltenen Personen, ist verboten.
  4. Ausgeliehene Gerätschaften wie Pflüge, Kreiselmäher, Eggen etc. sind durch die Versicherung des Fahrzeuges abgedeckt, durch welches diese betrieben werden. Der Vermieter schliesst jegliche Haftung ausdrücklich aus.
  5. Für einen allfälligen Selbstbehalt, Bonusverlust sowie weitere Kosten, die durch Unfall oder Schaden während der Dauer dieses Mietvertrags entstehen, ist ausschliesslich der Mieter haftbar.
  6. Im Schadenfall hat der Mieter sofort den Vermieter zu informieren.
  7. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache zu pflegen und die anfallenden, normalen Unterhaltsarbeiten sachgemäss auszuführen.
  8. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter oder mit dessen schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden.
  9. Die Fahrzeugführer wurden auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen. Der (die) Fahrzeugführer ist (sind) sich bewusst, dass mit Fahrzeugen, die mit einem U-Kontrollschild beschildert sind, keine gewerblichen Arbeiten gegen Entgelt ausgeführt werden dürfen.
  10. Der Lenker ist für die Einhaltung der geltenden Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich. Für allfällige Verkehrsvergehen wie Geschwindigkeitsübertretungen etc. haftet der jeweilige Lenker vollumfänglich.
  11. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er vom Vermieter über alle in diesem Dokument festgehaltenen Details und über die Mietansätze sowie die mit der Miete zusammenhängenden Konditionen informiert wurde.
  12. Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen:
    Wenn eine E-Mail-Adresse vorhanden ist, werden die Rechnungen dem Auftraggeber in PDF-Form per E-Mail zugeschickt.
    Ist keine E-Mail-Adresse vorhanden, werden die Rechnungen per Post an den Auftraggeber gesendet.
    Rechnungen sind innert zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Das Fälligkeitsdatum ist auf jeder Rechnung ersichtlich.
    Bei Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden.
    Die Zahlungserinnerung ist kostenlos. Bei der 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 fällig. Bei der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 fällig. Weitere Kosten für die Eintreibung der Forderung werden vollumfänglich dem Käufer verrechnet.
  13. Datenschutz:
    Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Daten, die sich auf Personen oder Firmen beziehen, hält sich der Vermieter an die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.

Zusätzliche Bedingungen für Garagentore, Türen und Antriebe

Aufgeführte Preisauflistung gilt nur unter Vorbehalt. Sollte die technische Klarstellung Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben, müssen diese preislich berücksichtigt werden.

Bauseitige Leistungen Tor / Türen / Antrieb:

Allfällige Laibungen flicken, Silikonfugen nach erfolgter Montage, Steckdose für Antrieb bereitstellen, Montage inkl. Anschluss Innentaster, Absolut gerade Bodenplatte z.B. bei Deckensectionaltoren, evtl. Deckenunterkonstruktionen bei Bedarf erstellen bzw. bereithalten, Endreinigung nach erfolgter Tormontage.

Achtung:

Es ist Stand der Technik, dass beim Demontieren und Ausspitzen von bestehenden Toren und Türen, Lärm, Staub und z.T. Risse im Putz entstehen können, die jedoch keinen Reklamationsgrund darstellen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der entsprechende Gebäudeteil zu räumen, oder Gestelle und dergleichen entsprechend abzudecken.
Zylinder für allfällige Wiederverwendung bitte bauseitig vor der Demontage ausbauen.

Zusatzkosten:

Montage-Anteil Tor (e) exkl. Maurerarbeiten

Montage-Anteil Antrieb (e). Elektroanschlüsse, Zu- und Verbindungsleitungen bauseits.

Demontage, Abtransport und Entsorgung des bestehenden Tores, exkl. Zuputzarbeiten der

Laibungen. Auf Anfrage.

Stützen bei Bedarf.

Bodenschwelle bei Bedarf (aus Inox).

Lieferzeit: nach Absprache.

Garantie: Nach SIA-Vorgabe 118

Gültigkeit der Preise:

Die Material- und Rohstoffpreise sind momentan starken Preiserhöhungen unterworfen. Die eingesetzten Preise dieses Angebots basieren auf aktuellen Tagespreisen. Generell sind daher alle Angebote nur für wenige Tage gültig und müssen gegebenenfalls nach kurzer Zeit wieder nach oben angepasst werden.

Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen:

Es wird eine Rechnung von 1/3 des Gesamtbetrages als Anzahlung bei Bestellung gestellt. Diese ist innert zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.

Wenn eine E-Mail-Adresse vorhanden ist, werden die Rechnungen dem Auftraggeber in PDF-Form per E-Mail zugeschickt.
Ist keine E-Mail-Adresse vorhanden, werden die Rechnungen per Post an den Auftraggeber gesendet.
Rechnungen sind innert zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Das Fälligkeitsdatum ist auf jeder Rechnung ersichtlich.
Bei Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden.
Die Zahlungserinnerung ist kostenlos. Bei der 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 fällig. Bei der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 fällig. Weitere Kosten für die Eintreibung der Forderung werden vollumfänglich dem Käufer verrechnet.

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